Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht.

Lebensgefährten haben seit 01.01.2017 das Recht, die gemeinsame Wohnung und die zum Haushalt gehörenden beweglichen Sachen (Hausrat) noch ein Jahr lang nach dem Tod des anderen Teils weiterhin zu benützen (so genanntes „gesetzliches Vermächtnis“). § 745 Abs 2 ABGB knüpft…

205 Jahre lang, konkret von 01.01.1812 bis 31.12.2016 hat der Gesetzgeber in § 549 ABGB vorgesehen, dass „zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten … auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des…

Die Verjährung vernichtet potenzielle Erb- und Pflichtteilsansprüche unwiederbringlich. Umso bedeutsamer ist es für alle Beteiligten, die gesetzlichen Fristen zu kennen und taktisch im Auge zu behalten. Sie zwingen Anspruchsberechtigte, sich entweder mit den Erben und den von der verstorbenen Person…

Der Umgang mit dem Körper eines verstorbenen Menschen und aller damit zusammenhängenden Zeremonien wird vom Gesetzgeber mit den an sich gleichbedeutenden Begriffen „Bestattung“ oder „Begräbnis“ zusammengefasst. Kosten für ein „angemessenes“ Begräbnis gehören nach § 549 ABGB „zu den auf einer…

Eine der absurdesten Lücken des österreichischen und deutschen Sozialstaates betrifft den so genannten „Pflegeregress“. Gemeint ist damit die Rückforderung von Sozialhilfeleistungen durch öffentliche Kostenträger (Gemeinden, Länder, Bund) von unterhaltspflichtigen Angehörigen, also insbesondere von Kindern, (Groß-) Eltern und Ehegatten/eingetragenen Partnern Betroffener…

Eine Grabinschrift ist üblicherweise die „in Stein gemeißelte“ / „in Metall gravierte“ Ehrbezeugung an die beigesetzte Person und ihre Angehörigen. Sie eignet sich aber ebenso gut als Spielwiese für Sticheleien und Auseinandersetzungen, speziell dann, wenn die Grabnutzung von unterschiedlichen Familienstämmen…

Mit 01.01.2017 ist der Großteil des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 in Kraft getreten. Seither sind umfangreiche Neuerungen zu beachten, insbesondere auch im Zusammenhang mit diversen Formvorschriften. Immer schon galt: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Zeiten, als sich…

Bis 31.12.2016 war für alle „fremdhändigen Verfügungen“ die mündliche Bekräftigung des Testators gegenüber drei Zeugen, „daß der Aufsatz seinen letzten Willen enthalte“ (§ 579 ABGB alte Fassung) absolute Gültigkeitsvoraussetzung. Seit 01.01.2017 wurde diese so genannte „Nuncupatio“ von einer schriftlichen Bekräftigung…