Wie generell in allen Rechtsstreitigkeiten, gilt es auch in Erbschaftsangelegenheiten so viele Informationen und Nachweise zu sammeln, wie irgend möglich, um dadurch seine Ausgangsposition zu stärken und die eigenen Chancen für das Obsiegen in einer drohenden Auseinandersetzung möglichst realistisch einschätzen…

Wer ein Erbe ausschlägt verzichtet unwiderruflich auf seinen Anteil am Nachlass (siehe dazu den Blog vom 14.08.2015: „Achtung! Die Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich!“). Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche wollen mit dem Verstorbenen auch nach dessen Tod einfach nichts…

Seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 sieht § 725 Abs 1 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) für Todesfälle ab 01.01.2017 vor, dass mit Auflösung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen, davor errichtete letztwillige Verfügungen aufgehoben werden, soweit sie…

Es soll schon vorgekommen sein, dass jemand im Überschwang plötzlicher Verliebtheit das Bedürfnis verspürt hat, eine letztwillige Verfügung zu Gunsten der adretten Prinzessin oder des feschen Leutnants zu errichten, deren/dessen Herz soeben erobert wurde. Es soll ebenso schon vorgekommen sein,…

Wer von seinen gesetzlichen Erben besonders schlecht behandelt wird, kann sie enterben und ihnen testamentarisch den Pflichtteil entziehen. Von dieser Möglichkeit hat ein offenbar sehr vermögender Herr Gebrauch gemacht, nachdem er von seinem drogenabhängigen Sohn massiv bedroht und verprügelt worden…

205 Jahre lang, konkret von 01.01.1812 bis 31.12.2016 hat der Gesetzgeber in § 549 ABGB vorgesehen, dass „zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten … auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des…

Die Verjährung vernichtet potenzielle Erb- und Pflichtteilsansprüche unwiederbringlich. Umso bedeutsamer ist es für alle Beteiligten, die gesetzlichen Fristen zu kennen und taktisch im Auge zu behalten. Sie zwingen Anspruchsberechtigte, sich entweder mit den Erben und den von der verstorbenen Person…

Paare benötigen zunehmend keinen Trauschein mehr, um ihr (Patchwork-) Familienglück zu komplettieren. Im Alltag funktioniert das Zusammenleben meistens mit und ohne Ehe oder eingetragener Partnerschaft gleichermaßen. Erst wenn sich Unglücksfälle ereignen oder wichtige Belange zu klären sind, treten die immer…

Der Umgang mit Lebensgefährten fällt Juristen traditionell schwer, weniger weil es ihnen an romantischer Begabung mangelt, sondern vielmehr weil sich derart formlose Arrangements beharrlich einer klaren rechtlichen Einordnung entziehen. Die hölzern ungelenk anmutenden Versuche, diese Lebensform in Gerichtsurteilen oder Fachbeiträgen…