Jedem potenziellen Erben steht es frei, ein Erbe nicht anzunehmen. Das kann vielfältige Gründe haben und ist auf unterschiedliche Weise zu erreichen. Lebzeitig bietet sich der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags an. Nach Eintritt des Todesfalls genügt es in Österreich (im Gegensatz…
Das Leben in einer Patchwork-Familie ist schon im Alltag ziemlich fordernd und kompliziert, umso mehr nach tragischen Schicksalsschlägen. Der Geschehensablauf, wie er einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 17.12.2019, 2 Ob 62/19k, NZ 2020/29, 97 (Krenmayr) = iFamZ 2020/71, 123…
Wer ein Erbe ausschlägt verzichtet unwiderruflich auf seinen Anteil am Nachlass (siehe dazu den Blog vom 14.08.2015: „Achtung! Die Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich!“). Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche wollen mit dem Verstorbenen auch nach dessen Tod einfach nichts…
Über die restriktive Haltung der Gerichte im Zusammenhang mit Anträgen auf Einsichtnahme in Sachwalterschaftsakten Verstorbener wurde bereits im Blog vom 18.05.2018 berichtet. Allerdings gibt es begründete Ausnahmen, die der Oberste Gerichtshof in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 21.12.2017, 4 Ob 238/17d,…
Zu Lebzeiten Betroffener ist die Übernahme der Sachwalterschaft (künftig Erwachsenenvertretung) für ihre Angehörigen meist wenig erstrebenswert und in manchen Fällen schlichtweg auch nicht möglich. Hingegen wäre es nach dem Todesfall für all jene, die zum Kreis potenzieller Erben oder Pflichtteilsberechtigter…
An sich können Parteien eines Verlassenschaftsverfahrens ihre Angelegenheiten auch ohne anwaltliche Begleitung regeln. Lediglich im Rechtsmittelverfahren gilt, dass in zweiter Instanz (Rekurs) nur Rechtsanwälte oder Notare vertretungsbefugt sind und sich die Parteien in dritter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (Revisionsrekurs)…
Nein! Es gibt in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung, ein Erbe anzunehmen. Will man dies aus welchen Gründen immer nicht, reicht es, einfach keine Erbantrittserklärung abzugeben. Alternativ dazu kann die Erbschaft auch ausdrücklich ausgeschlagen werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten,…
Noch nicht geborene, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte Personen („Nasciturus“) können die Erbschaft erwerben, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie letztwillig bedacht wurden oder als gesetzliche Erben zum Zug kommen. Sie werden unter der Voraussetzung ihrer Lebendgeburt…
Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…