Muss man ein Erbe annehmen?

Nein!

Es gibt in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung, ein Erbe anzunehmen.

Will man dies aus welchen Gründen immer nicht, reicht es, einfach keine Erbantrittserklärung abzugeben.

Alternativ dazu kann die Erbschaft auch ausdrücklich ausgeschlagen werden.

Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass eine Ausschlagung unwiderruflich ist und nicht unter dem Vorbehalt des Pflichtteils erklärt werden kann (siehe dazu den Blog vom 07.08.2015 „Ausschlagung einer Erbschaft unter Vorbehalt des Pflichtteils nur noch bis 31.12.2016 möglich!“).

 

 

 

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Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2018