Wird eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst, werden davor errichtete letztwillige Verfügungen, soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, gemäß § 725 ABGB aufgehoben, es sei denn, der/die Verstorbene hätte ausdrücklich das Gegenteil angeordnet. Diese Rechtsfolge…

Seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 sieht § 725 Abs 1 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) für Todesfälle ab 01.01.2017 vor, dass mit Auflösung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen, davor errichtete letztwillige Verfügungen aufgehoben werden, soweit sie…

Gemäß § 747 ABGB haben Ehegatten und eingetragene Partner gegen die Verlassenschaft und nach Einantwortung gegen die Erben einen Anspruch auf Unterhalt, soferne sie nicht erbunwürdig sind, rechtswirksam enterbt wurden oder die Verbindung bereits vor dem Todesfall aufgelöst wurde. Der…

Eine der absurdesten Lücken des österreichischen und deutschen Sozialstaates betrifft den so genannten „Pflegeregress“. Gemeint ist damit die Rückforderung von Sozialhilfeleistungen durch öffentliche Kostenträger (Gemeinden, Länder, Bund) von unterhaltspflichtigen Angehörigen, also insbesondere von Kindern, (Groß-) Eltern und Ehegatten/eingetragenen Partnern Betroffener…

Speziell in Patchworkfamilien liegen oft emotionale Welten zwischen den persönlichen Bezugspersonen von Kindern und ihren Angehörigen im rechtlichen Sinne. Bisherige Selbstverständlichkeiten, wie das Versprechen, sich bei Bedarf um den Nachwuchs des Partners zu kümmern, stoßen nach dem Ableben eines Elternteils…

Das österreichische Erbrecht knüpft eine Reihe von Rechtsfolgen an die Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Fallen sie weg, verlieren ehemalige Partner nicht nur ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht, sondern auch ihre Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren. In Kombination mit anderen unersprießlichen Scheidungsfolgen, führt…

Patchworkfamilien boomen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung kaum mithalten. Viele Regelungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sind mittlerweile mehr als zweihundert Jahre alt und lassen sich nur mit Mühe auf aktuelle Verhältnisse anwenden. Speziell, wenn es darum geht,…

Selten ist die Verlockung zur Niedertracht so groß und das Unrechtsbewusstsein so klein, wie bei der Vertuschung von Nachlassvermögen. Die Wenigsten denken daran, dass hier eine Reihe ernst zu nehmender Straftatbestände im Raum stehen. Zu denken ist insbesondere an Diebstahl,…