Das Pflegegeld nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) hat den Zweck, in Form eines Beitrags pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes…

Gewiss gibt es noch einen großen Aufholbedarf zu bewältigen bis zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen – auch in Österreich. Allerdings längst nicht mehr im Erbrecht und selbst der „Import“ unsachlicher geschlechterspezifischer Differenzierungen, wie sie teilweise in ausländischen Rechtsordnungen…