Das Verbot des Pflegeregresses wurde bereits eingehend beleuchtet und gilt mit gewissen Ausnahmen mittlerweile weitestgehend als geklärt (siehe dazu die Blogs vom 10., 17. und 24.11.2017, 20.04., 13. und 27.07., 14.09., 12.10., 23.11. und 14.12.2018). Dieses seinerzeitige „Wahlzuckerl“ beflügelt inzwischen…

Eigentlich schien die Frage, ob das seit 01.01.2018 in Kraft stehende Verbot des Pflegeregresses auch für „alte“, vor dem 01.01.2018 angefallene Pflegekosten gilt, mit den richtungsweisenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vom 30.04.2018, 1 Ob 62/18a, des Verwaltungsgerichtshofs vom 08.08.2018, Ra…