Immer wieder kommt es vor, dass Erblasser es nicht lassen können, ihre letztwilligen Vorgaben bis weit über lebende Angehörige hinaus zu erstrecken, indem sie sogar noch nicht gezeugte Personen in einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag bedenken. Das erschwert nicht nur…

Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…