Der Umgang mit Lebensgefährten fällt Juristen traditionell schwer, weniger weil es ihnen an romantischer Begabung mangelt, sondern vielmehr weil sich derart formlose Arrangements beharrlich einer klaren rechtlichen Einordnung entziehen. Die hölzern ungelenk anmutenden Versuche, diese Lebensform in Gerichtsurteilen oder Fachbeiträgen…
Die Fürsorglichkeit potenzieller Erben im Umgang mit der Errichtung und Bewahrung letztwilliger Verfügungen zu ihren Gunsten ist kaum zu überbieten. Sie erstreckt sich nicht selten auch auf medizinische Diagnosen und rechtliche Expertisen, wenn es darum geht, dem künftigen Erblasser später…