Eigenhändige Zusätze lediglich auf der Fotokopie von letztwilligen Verfügungen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein gültiges Testament. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof in einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung vom 25.07.2019, 2 Ob 19/19m, klargestellt, der im Wesentlichen folgender Sachverhalt…