Keineswegs. Beispielsweise ist es möglich, mit letztwilliger Verfügung den Pflichtteil Einzelner zu stunden (bis maximal fünf Jahre nach dem Todestag) oder Teilzahlungen anzuordnen, während ihn Andere als Zeichen der Bevorzugung sofort bekommen oder wenigstens eine über dem gesetzlichen Mindestsatz von…