Verschollene können unter bestimmten Umständen nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Gemäß § 1 TEG gilt als verschollen, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat…
Das österreichische Verlassenschaftsverfahren hat eine lange, bis weit in die Monarchie zurückreichende Tradition. Ungeachtet aller historischen Umwälzungen, Erfahrungen und Novellen wurde bis heute sein rechtsfürsorglicher Charakter beibehalten. Das unterscheidet es beispielsweise vom deutlich schlanker und straffer gestalteten deutschen Nachlassverfahren (Erbscheinverfahren),…