WOHNEN NEU denken ab 60: Geht das überhaupt?
Wir leben zwar in einer Welt, in der bis zur Gurkenkrümmung alles geregelt ist.
Aber gerade im Bereich Wohnen eröffnen sich durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit spannende Möglichkeiten, die es zu erkunden gilt.
Ein lebenslängliches Wohnungsgebrauchsrecht muss nicht zwingend an der eigenen „alten Bude“ begründet werden – es lässt sich auch in einem neuen Objekt „kaufen“!
Leibrenten zur Inflationsabsicherung setzen nicht unbedingt den Verkauf der eigenen Wohnung voraus – eine grundbücherliche Sicherstellung ist auch an anderen Liegenschaften möglich.
Die viel zu große, renovierungsbedürftige Villa lässt sich mit Hilfe pfiffiger Architekt*innen auch ohne Bankkredit in einzelne Appartements umbauen und durch Teilabverkauf in ein prächtiges neues Penthouse „verwandeln“.
Übrigens: Es gibt kein Menschenrecht, von den (Groß-) Eltern eine Immobilie zu erben – man kann sie an die „Lieben“ oder andere auch verkaufen.
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Cathrin Gutmann, © Copyright 2024