Wenn das Erbstück zur unerträglichen Last wird

Eigentlich assoziiert man mit dem Begriff „Erbstück“ eine schöne, bleibende Erinnerung an Personen, die einem sehr nahe standen. Sie haben stets einen „Wert“, manchmal rein emotional, häufig sogar in finanzieller Hinsicht.

Es kommt aber auch vor, dass sie sich zur unerträglichen Last entwickeln, und zwar speziell dann, wenn sie so überhaupt nicht in die Lebensplanung oder wirtschaftlichen Umstände der Bedachten passen.

Das findet eigenartigerweise selbst in jenen Fällen statt, wo die Übergabe des vermeintlichen „Lieblingserbstückes“ noch zu Lebzeiten der potenziellen Erblasser im Schenkungswege erfolgt ist.

Zu denken ist etwa an das zwar mit vielen Stammgästen gut ausgelastete, aber eben so mit Bankverbindlichkeiten und harter Arbeit verbundene Hotel, an den Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeitsschwerpunkt man schon als Kind gehasst hat, an das Kunstwerk, dessen Versicherungskosten die laufenden Einkünfte über Gebühr aufzuzehren drohen oder an das Haustier, dessen Pflege einen latent überfordert.

Verschärfend wirken sich dabei schenkungsweise oder letztwillig angeordnete Erbengemeinschaften aus. Ist es schon schwierig genug, sich mit der Verwandtschaft in familiärer Hinsicht zu arrangieren, führen vom Erblasser, nicht selten „dem Gründer und Familienpatriarchen“ verordnete und mit allerlei juristischem Firlefanz über Generationen hinweg abgesicherte Zwangspartnerschaften vorhersehbar zu Reibereien, Eifersüchteleien, schlaflosen Nächten, Burnout und letztenendes gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Das hält auf Dauer niemand aus. Gegenteiliges suggerierende Fernsehdokumentationen über nachhaltig erfolgreiche „Mittelständler-Familienclans“, die hinter berühmten Maschinen- oder Elektronikmarken stehen, sind zu schön, um glaubwürdig zu sein.

All diese Lasten wiegen vor allem auf der ersten Erbengeneration besonders schwer, weil sie die Geschenkgeber oder Erblasser noch persönlich gekannt haben, ihnen emotional verbunden sind und manchmal sogar „am Totenbett versprochen“ haben, gewiss nicht an den vorgegebenen Verhältnissen zu rütteln, geschweige denn, sich von ihrem Erbe zu trennen.

Wer seine Erben aber dazu drängt, ist eigentlich kein gewissenhaftes und liebendes Vorbild, sondern häufig nur ein egoistischer Tyrann, von dem man sich seine eigene Lebensgestaltung nicht ewig vorschreiben lassen muss. Das gilt umso mehr für die eigenen Nachkommen, denen diese missliche Situation jedenfalls erspart bleiben sollte.

Manchmal handelt es sich aber eigentlich nur um Missverständnisse, schlechte Kommunikation im Rahmen der Abwicklung von Übergabeprozessen oder unbedachte Formulierungen in letztwilligen Verfügungen.

Einerlei – wird das Erbstück zur Mühsal, ist es zweifellos legitim, es raschest möglich auch wieder loswerden zu wollen.

Mit einem ziemlich einfachen Trick lässt sich feststellen, ob dieser Wunsch in einem schlummert oder nicht.

Wer sich am Freitagnachmittag bei einer Tasse Tee oder Kaffee in dem wohligen Gedanken verlieren kann, wie entspannt und angenehm das bevorstehende Wochenende ohne das „Lieblingserbstück“ wäre, hat seine Antwort auf die wichtigste Frage bereits gefunden und sollte – je nachdem – in weiterer Folge darüber nachdenken, wie die Umsetzung gelingen könnte.