Späte Liebe

Paul und Ina, beide bereits damals jenseits der 60 Jahre, lernten sich vor gut zehn Jahren während eines Kuraufenthalts im idyllischen Gasteiner Tal kennen und letztlich auch lieben.

Nach zwei Jahren der gemeinsamen Zeit in getrennten Wohnorten, entschlossen sich die beiden für ein Zusammenleben in Pauls Appartement ganz in der Nähe des Ortes ihres Kennenlernens.

Noch sechs Jahre konnten die beiden ihre glückliche Lebensgemeinschaft fortführen, ehe Paul verstirbt.

Da kein Testament vorhanden ist, fordern dessen Kinder Ina nach nur kurzer Trauerphase auf, die gemeinsame Wohnung zeitnah zu räumen und sie den gesetzlichen ErbInnen zu übergeben.

Muss Ina dieser Forderung wirklich nachkommen?

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Antwort:

Nein, als Lebensgefährtin hat sie nach drei Jahren in einer gemeinsamen Wohnung das Recht, noch ein Jahr in der Immobilie zu bleiben.






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