Immer diese Änderungen

Im Jahre 2014 hat Maria auf einer Urkunde mit der Überschrift „Kodizill“ eigenhändig geschrieben, dass ihre wertvolle Münzsammlung einmal Bruder Jürgen bekommen soll und diese sodann unterfertigt.

Nun hat sie in der Zeitung gelesen, dass es den Begriff „Kodizill“ seit einiger Zeit nicht mehr gibt und so stellt sich Maria die Frage:

„Ist meine damalige Anordnung so jetzt überhaupt noch gültig?“

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Ja.

Die Änderung des Begriffs „Kodizill“ in „sonstige letztwillige Verfügung“ hat keinen Einfluss auf ihr weiterhin gültiges Vermächtnis (früher „Legat“) an Bruder Jürgen.






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