Herberts Videotestament

Nachdem sich die Trauer über Herberts Tod gelegt hatte, wundern sich dessen Söhne Fabian und Max über die ungewöhnliche Form des Testaments ihres Vaters.

Herbert hatte nämlich kurz vor seinem Tod eine Videobotschaft errichtet, in der er seinen letzten Willen verkündete.

Ist sie als letztwillige Verfügung gültig?

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Antwort:

Nein, Video- und Audiobotschaften entsprechen nicht den gesetzlichen Formgeboten für letztwillige Verfügungen.







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