Gut gemeint – falsch gemacht?

Udo möchte, dass seinen Ferrari einmal Lieblingsenkel Philipp bekommt.

Diesen Wunsch schreibt er selbstverständlich nieder, damit es auch mit Sicherheit so geschieht.

Einige Jahre später setzt er dann seine Ehegattin testamentarisch als Universalerbin ein.

Wer bekommt nun den Ferrari?

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Antwort:

Die Ehegattin.

Frühere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung werden nämlich im Zweifel durch ein späteres Testament, mit dem über die gesamte Verlassenschaft verfügt wird, aufgehoben.






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