Die unausgeforschte Erbin

Erst ein Jahr später erfuhr Anita durch Zufall vom Tod ihres leiblichen Vaters.

Man erzählte ihr, dass dieser sie und ihren Bruder je zur Hälfte als testamentarische Erben einsetzte.

Nachdem Anita ihren Vater nie kennen gelernt hatte, führte sie dieser in seinem Testament lediglich als „seine unbekannte Tochter, geboren 1965“ an.

Da jedoch alle Unternehmungen, sie ausfindig zu machen, erfolglos blieben, wurde der gesamte Nachlass schließlich ihrem Bruder eingeantwortet.

Hat Anita jetzt noch einen Anspruch auf das Erbe?

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Antwort:

Ja, so lange noch nicht Verjährung eingetreten ist (drei Jahren ab Kenntnis, längstens 30 Jahre nach dem Tod des Verstorbenen).






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