Der Erbverzichtsvertrag

Mutter Silke und Bruder Thorsten führen ein sehr erfolgreiches Familien-Unternehmen.

Da Sohn Josef Künstler und überhaupt kein „Unternehmertyp“ ist, soll er auf Anraten des Steuerberaters einen Erbverzicht abgeben.

Also errichten die drei zu Hause eine Erbverzichtsvereinbarung, unterschreiben die Urkunde und bewahren sie sicher für den Bedarfsfall im Büro-Safe auf.

Reicht das?

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Antwort:

Nein.

Zur Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags bedarf es der Aufnahme eines Notariatsakts oder der Beurkundung durch gerichtliches Protokoll!





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