Mit 01.01.2017 ist der Großteil des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 in Kraft getreten. Seither sind umfangreiche Neuerungen zu beachten, insbesondere auch im Zusammenhang mit diversen Formvorschriften. Immer schon galt: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Zeiten, als sich…