Der Umgang mit Lebensgefährten fällt Juristen traditionell schwer, weniger weil es ihnen an romantischer Begabung mangelt, sondern vielmehr weil sich derart formlose Arrangements beharrlich einer klaren rechtlichen Einordnung entziehen. Die hölzern ungelenk anmutenden Versuche, diese Lebensform in Gerichtsurteilen oder Fachbeiträgen…