Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 mit seinen weit reichenden Erleichterungen für Schuldner ist in aller Munde. Unter anderem soll im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens künftig eine Mindestquote gänzlich entfallen und auch die zeitliche Dauer wird auf maximal fünf Jahre verkürzt (ursprünglich stand sogar…