Bestimmte eintrittsberechtigte Personen sind nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten (siehe dazu den Blog vom 27.04.2018). Eintrittsberechtigt sind unter anderem (Enkel-)Kinder des bisherigen Mieters, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt und sie schon bisher im…

Wie bereits im Blog vom 27.04.2018 ausgeführt, sind bestimmte eintrittsberechtigte Personen nach dem Tod des Hauptmieters einer unter den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallenden Wohnung berechtigt, in den Mietvertrag einzutreten, sofern sie nicht dem Vermieter binnen 14 Tagen nach dem…