Sofern ein Ehegatte oder eingetragener Partner nicht rechtmäßig enterbt worden ist, gebühren ihm gemäß § 745 ABGB als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehe- oder Partnerschaftswohnung weiter zu wohnen, und die zum ehelichen oder partnerschaftlichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen,…

Es soll schon vorgekommen sein, dass jemand im Überschwang plötzlicher Verliebtheit das Bedürfnis verspürt hat, eine letztwillige Verfügung zu Gunsten der adretten Prinzessin oder des feschen Leutnants zu errichten, deren/dessen Herz soeben erobert wurde. Es soll ebenso schon vorgekommen sein,…