Die romantisch klingende „Verzeihung“ hat nicht nur in Liebesbeziehungen, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht größte Bedeutung, weil sie Erbunwürdigkeit (§§ 539 und 541 ABGB), Enterbung (§ 773 ABGB) und Schenkungswiderruf wegen Undanks des Beschenkten auch auf Erbenebene (§ 949 ABGB)…

Immer wieder strahlen erbrechtliche Grundsätze in andere Rechtsgebiete aus. Neben steuer-, gesellschafts-, sachen- und haftungsrechtlichen Aspekten gilt es vor allem auch in Ehescheidungs- und Unterhaltsbelangen das Erbrecht und dabei speziell das Pflichtteilsrecht im Blick zu behalten. Beispielsweise judiziert der Oberste…