Haben Verstorbene in einer Lebensversicherungspolizze Bezugsberechtigte vorgesehen, fällt die auszuzahlende Versicherungssumme nicht in die Verlassenschaft. Unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, ist sie dennoch im Rahmen der Pflichtteilsbemessung zu berücksichtigen (Hinzu‑ und Anrechnung). Allerdings…
Ein wesentlicher Teil der Ersparnisse Verstorbener besteht häufig aus Lebensversicherungen. Die Erwartung namhafter Ausschüttungsbeträge weckt natürlich Begehrlichkeiten und so stellt sich meist relativ akut die Frage, wem sie denn nun zufließen sollen. Der Vertragsabschluss liegt dabei nicht selten bereits Jahre…