Nur Verschollene können nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Darunter fallen „Untergetauchte“ nicht, wie der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung vom 25.01.2022, 4 Ob 214/21f, Zak 2022/159, 94 = NZ 2022/109, 365, klarzustellen hatte. Der österreichische Staatsbürger B*…
Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht an einem Kriege, einem kriegsähnlichen Unternehmen oder einem besonderen Einsatz teilgenommen hat, während dieser Zeit im Gefahrgebiet vermisst worden und seitdem verschollen ist, kann gemäß § 4 Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden (so…
Verschollene können unter bestimmten Umständen nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Gemäß § 1 TEG gilt als verschollen, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat…