Schon seit 1812, also mittlerweile rund 220 Jahren sieht § 948 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) vor, dass eine Schenkung widerrufen werden kann, „wenn der Beschenkte sich gegen seinen Wohlthäter eines groben Undankes schuldig macht“. Dabei wird „unter grobem Undanke ……

Speziell in bäuerlichen Übergabeverträgen ist der Vorbehalt eines so genannten „Austrags“ oder „Ausgedinges“ nach wie vor üblich. Im Wesentlichen wird dabei den Übergebern neben einem Wohnungsgebrauchsrecht auch die Versorgung mit diversen Naturalien (beispielsweise Lebensmittel, Heizmaterial etc), mit Dienstleistungen (etwa Reinigung,…

Dem hingebungsvoll aufgebauten, über viele Jahre hindurch gehegten und gepflegten Kleingarten steht nach dem Tod des Pächters ein ungewisses Schicksal bevor. Entweder niemand findet sich bereit, sein „Lebenswerk“ fortzusetzen oder umgekehrt haben zu viele Pachtanwärter bereits ein Auge auf das…