Die tägliche Praxis der Vermögensnachfolgeplanung ist geprägt vom mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck gebrachten Wunsch, die Folgegenerationen mögen sich gefälligst an der unermesslichen Weisheit des Verfügenden (m/w/d) orientieren und an seine korrespondierenden Weisungen ewig gebunden bleiben. Das stößt naturgemäß…

Gemäß § 782 Abs 1 ABGB sind auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod an Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören, wirklich gemacht hat, bei der Berechnung der Verlassenschaft hinzuzurechnen.…