Noch bevor die jagdliche Trauerschar den „Standesbruch“ auf der linken Hut-Seite befestigt hat, sollte die Nachfolge in der Jagdpacht des verstorbenen Jägers geklärt oder zumindest andiskutiert worden sein. Die Jagdgesetze der Bundesländer Salzburg, Wien und Niederösterreich enthalten nämlich durchaus kurze…

Die Rechtsprechung zur Höhe der Entschädigung, des Entgelts und dem Aufwandersatz von Verlassenschaftskuratoren ist uneinheitlich und stark abhängig davon, in welchem Landesgerichtssprengel das betreffende Verlassenschaftsverfahren anhängig ist. Das liegt daran, dass der Instanzenzug bei den jeweiligen Landesgerichten endet und Revisionsrekurse…

Für die Zeit ab 1. Juli 2018 wird die Entlohnung von Kuratoren im neuen § 283 ABGB geregelt. Konkret handelt es sich dabei um Ansprüche auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz. Der Anfang 2021 in der Notariatszeitung veröffentlichte Beitrag Schilchegger/Hohensinn,Entschädigung des Verlassenschaftskurators nach 2.…

In der aktuellen Ausgabe der Österreichischen Notariatszeitung 01/2021 finden sich zwei Beiträge zur Thematik "Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz des Verlassenschaftskurators nach 2. ErwSchG", die es zu entdecken gilt! Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Julia Elisabeth Ivan, © Copyright 2021

Bargeldbündel in Plastikfolie verschweißt im Toilettenspülkasten, historische Goldmünzen hinter Sockelleisten geklebt, konservierte Reptilienhäute im Tiefkühlschrank, japanische Zierfische (Kois) im alarmgesicherten Teich … Verlassenschaften zeigen meistens ziemlich unverblümt, was der/dem Verstorbenen besonders wichtig war und wie ausgeklügelt es gehütet wurde. Vielleicht…

Mit Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) nun eine richtungsweisende Entscheidung gefällt zur Frage, wer nach dem Tod von Angehörigen Zugang zu den Benutzerkonten in sozialen Netzwerken haben soll. Wie bereits in den Blogs…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…

Im Blog vom 26.01.2018 wurde der Frage nachgegangen, wie man sich als Gläubiger einer verstorbenen Person gegen eine unter Umständen nachteilige Vermengung des Nachlassvermögens mit jenem der Erben schützen kann („Die „Nachlassseparation“ als Vorsichtsmaßnahme gegen überschuldete Erben“). Dieses Erfordernis resultiert…