Bei erster Durchsicht der persönlichen Habseligkeiten Verstorbener tauchen neben anderen Überraschungen nicht selten Objekte auf, mit denen niemand wirklich gerechnet hat. Dazu gehören Waffen aller Art, die von an sich friedfertigen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen gesammelt oder „vorsorglich“ angeschafft…

Es gibt Ärgernisse, die man sprichwörtlich sein ganzes Leben lang nicht loswird. Wer sich seinen Frust von der Seele schreiben will, aber zu Lebzeiten keine Veröffentlichung oder auch nur Verlesung der Standpauke wünscht, sollte das in großem Zorne produzierte Pamphlet…

Noch bevor die jagdliche Trauerschar den „Standesbruch“ auf der linken Hut-Seite befestigt hat, sollte die Nachfolge in der Jagdpacht des verstorbenen Jägers geklärt oder zumindest andiskutiert worden sein. Die Jagdgesetze der Bundesländer Salzburg, Wien und Niederösterreich enthalten nämlich durchaus kurze…

Sprichwörtlich ist gut gemeint manchmal das Gegenteil von gut gemacht. Besonders ältere, zeitlebens an Geduld gewöhnte Menschen bedenken oft zu wenig, welche Nachteile allein mit einem zeitlichen Aufschub bei letztwilligen Zuwendungen verbunden sein können. Wer hätte gedacht, dass sich selbst…

Ein wesentlicher Teil der Ersparnisse Verstorbener besteht häufig aus Lebensversicherungen. Die Erwartung namhafter Ausschüttungsbeträge weckt natürlich Begehrlichkeiten und so stellt sich meist relativ akut die Frage, wem sie denn nun zufließen sollen. Der Vertragsabschluss liegt dabei nicht selten bereits Jahre…

Für „bekannte“ Erben oder Pflichtteilsberechtigte, aber auch für Vermächtnisnehmer (Legatare), deren Aufenthalt unbekannt ist, hat das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24.08.2005 3 Ob 49/05k, SZ 2005/114,…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…

Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…