Franziska hat schon vor einigen Jahren ein eigenhändiges Testament errichtet. Ihr Lieblingsneffe Tommi teilt die Freude an der wertvollen Gartenzwerg-Sammlung. Irgendwann beschließt sie deshalb, sie ihm letztwillig zuzuwenden. Also fügt sie im Testament unterhalb ihrer Unterschrift eine entsprechende Ergänzung hinzu,…

§ 579 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sieht vor, dass bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments unter anderem die Unterschrift dreier Testamentszeugen erforderlich ist. Ob diese Unterfertigung auf der Urkunde selbst zu erfolgen hat oder auch auf einem Beiblatt möglich ist,…