Gemäß § 776 ABGB kann der Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem dies Verfügenden und einem Pflichtteilsberechtigten zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen…
Einsamkeit im Alter grassiert nicht erst seit Covid-19, sie hat unsere Gesellschaft längst fest im Griff – Tendenz steigend! Nachdem die Aussicht auf ein ansehnliches Erbe immer schon zu den tragenden Argumenten für Angehörigenbesuche zählte, setzen kluge ältere Menschen genau…