Das Verbot des Pflegeregresses wurde bereits eingehend beleuchtet und gilt mit gewissen Ausnahmen mittlerweile weitestgehend als geklärt (siehe dazu die Blogs vom 10., 17. und 24.11.2017, 20.04., 13. und 27.07., 14.09., 12.10., 23.11. und 14.12.2018). Dieses seinerzeitige „Wahlzuckerl“ beflügelt inzwischen…