Nur Verschollene können nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Darunter fallen „Untergetauchte“ nicht, wie der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung vom 25.01.2022, 4 Ob 214/21f, Zak 2022/159, 94 = NZ 2022/109, 365, klarzustellen hatte. Der österreichische Staatsbürger B*…