Die romantisch klingende „Verzeihung“ hat nicht nur in Liebesbeziehungen, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht größte Bedeutung, weil sie Erbunwürdigkeit (§§ 539 und 541 ABGB), Enterbung (§ 773 ABGB) und Schenkungswiderruf wegen Undanks des Beschenkten auch auf Erbenebene (§ 949 ABGB)…