Schenkungen, die der Verstorbene aus Einkünften ohne Schmälerung des Stammvermögens, zu gemeinnützigen Zwecken, in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder aus Gründen des Anstandes gemacht hat, sind in der Pflichtteilsberechnung nicht zu berücksichtigen, sofern der Verstorbene und der Geschenknehmer nichts anderes…

Wird eine Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft aufgelöst, werden davor errichtete letztwillige Verfügungen, soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, gemäß § 725 ABGB aufgehoben, es sei denn, der/die Verstorbene hätte ausdrücklich das Gegenteil angeordnet. Diese Rechtsfolge…

Seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 sieht § 725 Abs 1 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) für Todesfälle ab 01.01.2017 vor, dass mit Auflösung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen, davor errichtete letztwillige Verfügungen aufgehoben werden, soweit sie…