Gewiss gibt es noch einen großen Aufholbedarf zu bewältigen bis zur faktischen Gleichstellung von Männern und Frauen – auch in Österreich. Allerdings längst nicht mehr im Erbrecht und selbst der „Import“ unsachlicher geschlechterspezifischer Differenzierungen, wie sie teilweise in ausländischen Rechtsordnungen…

§ 21 ABGB normiert ganz unmissverständlich: „Minderjährige und Personen, die aus einem anderen Grund als dem ihrer Minderjährigkeit alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen nicht vermögen, stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze.“ Danach haben sich alle…