Die Anordnung einer Obduktion ist stets im Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit, den postmortalen Persönlichkeitsrechten der verstorbenen Person und den Pietätsansprüchen ihrer Angehörigen zu sehen. Die rechtlichen Vorgaben dazu sind reichhaltig, verstreut in diversen Normen des Bundes und der…
Der Oberste Gerichtshof referiert in seiner Entscheidung vom 30.08.2016, 1 Ob 116/16i, Zak 2016/670, 354, die in Vorarlberg herrschende Rechtslage für den Fall, dass keine eigene Verfügung im Zusammenhang mit der Ablehnung oder dem Wunsch nach einer Obduktion getroffen wurde.…