Ein übler Witz könnte folgendermaßen beginnen und mit einer Entscheidung des OLG München vom 09.08.2024, 33 Wx 115/24, ZErb 11/2024, 435, als Pointe enden: Es begab sich, dass ein britischer Staatsangehöriger in Deutschland lebte und ein Testament zu errichten gedachte.…
Es lässt sich kaum leugnen, dass gerade in Erbschaftsangelegenheiten die hohe Kunst des Tarnens und Täuschens von besonderer Bedeutung ist. Um das Wohlwollen einer „Erbtante“, seiner Vorfahren und natürlich im Speziellen seines Ehe- oder eingetragenen Partners nicht aufs Spiel zu…