Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sehen Geschenkannahmeverbote für Pflege- und Betreuungspersonen vor. Beispielsweise ist es nach § 5 Abs 1 Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe untersagt, im Hinblick auf ihre Tätigkeit für sich oder einen Dritten von den betreuten…
Ein wesentlicher Teil der Ersparnisse Verstorbener besteht häufig aus Lebensversicherungen. Die Erwartung namhafter Ausschüttungsbeträge weckt natürlich Begehrlichkeiten und so stellt sich meist relativ akut die Frage, wem sie denn nun zufließen sollen. Der Vertragsabschluss liegt dabei nicht selten bereits Jahre…
Wer von seinen gesetzlichen Erben besonders schlecht behandelt wird, kann sie enterben und ihnen testamentarisch den Pflichtteil entziehen. Von dieser Möglichkeit hat ein offenbar sehr vermögender Herr Gebrauch gemacht, nachdem er von seinem drogenabhängigen Sohn massiv bedroht und verprügelt worden…