Immer wieder kommt es vor, dass Erblasser es nicht lassen können, ihre letztwilligen Vorgaben bis weit über lebende Angehörige hinaus zu erstrecken, indem sie sogar noch nicht gezeugte Personen in einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag bedenken. Das erschwert nicht nur…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…

Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…

Es soll schon vorgekommen sein, dass jemand im Überschwang plötzlicher Verliebtheit das Bedürfnis verspürt hat, eine letztwillige Verfügung zu Gunsten der adretten Prinzessin oder des feschen Leutnants zu errichten, deren/dessen Herz soeben erobert wurde. Es soll ebenso schon vorgekommen sein,…

Mit Ausnahme professioneller Erbschleicher denkt kein Mensch auch nur mit einem einzigen Schmetterling im Bauch an die erbrechtlichen Folgen des neu gefundenen Glücks. Gleichermaßen drückt später die Niedergeschlagenheit am Ende einer gescheiterten Beziehung meistens so sehr aufs Gemüt, dass auf…

Mit 01.01.2017 ist der Großteil des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 in Kraft getreten. Seither sind umfangreiche Neuerungen zu beachten, insbesondere auch im Zusammenhang mit diversen Formvorschriften. Immer schon galt: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Zeiten, als sich…

Bereits seit einer Entscheidung vom 13.11.1860 (GlU 1225) ist geklärt, dass Gehörlosigkeit kein Hindernis für die Errichtung eines fremdhändigen Testaments darstellt, soferne die verfügende Person im Stande ist, sich hinreichend verständlich zu machen. Da seit 01.01.2017 die bisher mündliche von…

Es gibt mit einer Ausnahme kein Argument gegen die Zweckmäßigkeit einer letztwilligen Verfügung: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Gründe dafür und diverse Fallstricke wurden bereits in mehreren Blogbeiträgen thematisiert: „Ein >Danke< ist zu wenig!“ (07.02.2014)…

Der Umgang mit Lebensgefährten fällt Juristen traditionell schwer, weniger weil es ihnen an romantischer Begabung mangelt, sondern vielmehr weil sich derart formlose Arrangements beharrlich einer klaren rechtlichen Einordnung entziehen. Die hölzern ungelenk anmutenden Versuche, diese Lebensform in Gerichtsurteilen oder Fachbeiträgen…