Bereits seit einer Entscheidung vom 13.11.1860 (GlU 1225) ist geklärt, dass Gehörlosigkeit kein Hindernis für die Errichtung eines fremdhändigen Testaments darstellt, soferne die verfügende Person im Stande ist, sich hinreichend verständlich zu machen. Da seit 01.01.2017 die bisher mündliche von…