Die Fadesse streng monogamer Beziehungen kann man mögen oder auch nicht. Aus rein erbrechtlicher Perspektive setzen sie jedenfalls die Langeweile fort, während der eine oder andere Seitensprung spannende Fragen eröffnet, die nicht selten erst nach dem Tod der wirklichen oder…
Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht, so lange sie nicht von der verstorbenen Person adoptiert wurden. Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017
Patchworkfamilien boomen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung kaum mithalten. Viele Regelungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sind mittlerweile mehr als zweihundert Jahre alt und lassen sich nur mit Mühe auf aktuelle Verhältnisse anwenden. Speziell, wenn es darum geht,…