Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht, so lange sie nicht von der verstorbenen Person adoptiert wurden.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017

Patchworkfamilien boomen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung kaum mithalten. Viele Regelungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sind mittlerweile mehr als zweihundert Jahre alt und lassen sich nur mit Mühe auf aktuelle Verhältnisse anwenden. Speziell, wenn es darum geht,…