Gemäß § 90 Abs 1 ABGB sind Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. Dass diese Verpflichtung im Falle (ständiger) Pflegebedürftigkeit der (Schwieger-)Eltern zur ehelichen Belastungsprobe werden…
Die finanziellen Lasten für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen wurden durch die Abschaffung des Pflegeregresses seit 01.01.2018 zwar deutlich gemildert. Dennoch bleiben Fallstricke zu beachten, die vor allem im Zuge der Erstellung von Übergabeverträgen von größter Bedeutung sind. Ein beliebtes und…