Es gehört nach wie vor zu den Eigenarten von Verlassenschaftsabhandlungen, dass sich so genannte „Kleinbetragssparbücher“ mit Einlagen unter EUR 15.000 ebenso, wie Bargeld, Schmuck, Münzen und andere „fungible“ Wertgegenstände häufig in erheblich geringerem Maße auffinden lassen, als in Anbetracht der…