Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wurde ab 01.08.2026 die „gerichtliche“ letztwillige Verfügung abgeschafft. Bis 31.07.2026 war es gem § 581 ABGB noch möglich, eine letztwillige Verfügung vor Gericht schriftlich oder mündlich zu errichten. Sie musste vom Verfügenden eigenhändig unterschrieben und dem…