Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen sehen Geschenkannahmeverbote für Pflege- und Betreuungspersonen vor. Beispielsweise ist es nach § 5 Abs 1 Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe untersagt, im Hinblick auf ihre Tätigkeit für sich oder einen Dritten von den betreuten…