§ 579 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sieht vor, dass bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments unter anderem die Unterschrift dreier Testamentszeugen erforderlich ist. Ob diese Unterfertigung auf der Urkunde selbst zu erfolgen hat oder auch auf einem Beiblatt möglich ist,…

In einschlägigen Fachkreisen und von Zeit zu Zeit auch in den Medien wird häufig darüber gerätselt, weshalb so wenige eine letztwillige Verfügung errichten. Das mag darin begründet sein, dass viele nichts Wesentliches zu vererben oder schlichtweg keine Lust haben, sich…